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   VGH Hessen, 03.04.2007 - 5 TJ 563/07   

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https://dejure.org/2007,10052
VGH Hessen, 03.04.2007 - 5 TJ 563/07 (https://dejure.org/2007,10052)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.04.2007 - 5 TJ 563/07 (https://dejure.org/2007,10052)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. April 2007 - 5 TJ 563/07 (https://dejure.org/2007,10052)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine die Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 des Vergütungsverzeichnisses zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auslösende Mitwirkung des Rechtsanwalts an der Erledigung der Rechtssache; Erfordernis des Herbeiführens der Erledigung überwiegend oder allein durch ...

  • Judicialis

    RVG § 2 Abs. 2; ; RVG VV Nr. 1002

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 2 Abs. 2; RVG -VV Nr. 1002
    Erschließungsbeiträge: Erledigung, Erledigungsgebühr, Mitwirken, Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2007, 620
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.10.1985 - 8 C 68.83
    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.2007 - 5 TJ 563/07
    Die Geltendmachung oder Abwehr eines Anspruchs ist nämlich bereits durch eine Verfahrens-, Geschäfts- und Terminsgebühr abgegolten (Hartmann, Kostengesetze, 37. Auflage, 2007, RVG, Vergütungsverzeichnis Nr. 1002, Rdn 10f; BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1985 - 8 C 68.83 -, Buchholz 362 § 24 BRAGO Nr. 3).
  • VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426

    Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.2007 - 5 TJ 563/07
    Dies ist dann gegeben, wenn die Tätigkeit des Bevollmächtigten nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass es zu einer streitigen Entscheidung des Rechtsstreits gekommen wäre (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Januar 2007 (- 24 C 06.2426 -, Juris, mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2002 - 3 E 867/01

    Geltendmachung einer Erledigungsgebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 03.04.2007 - 5 TJ 563/07
    Allein die darauf basierende Erledigungserklärung des Bevollmächtigten löst allerdings die Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 ebenfalls nicht aus (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Juli 2002 - 3 E 867/01 -, Juris).
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